Ob und wie das sogenannte Upskirting einen Straftatbestand erfüllen sollte, wurde über die letzten Monate scharf diskutiert. Jetzt soll endlich ein Gesetz in Kraft treten, dass es möglich macht, diese Form der Belästigung zur Anzeige zu bringen. Ohne rechtliche Umwege.
Es ist Mitte/Ende November 2019 und schon jetzt wäre eigentlich ein guter Zeitpunkt, eine Bilanz zu ziehen – denn in diesem Jahr ist einiges passiert. Auch Gutes. Zum Beispiel hat der Bundestag eine Impfpflicht für Schul- und Kindergarten-Kinder beschlossen – zum Schutze der Allgemeinheit.
Das finde ich richtig und wichtig, aber darum soll es hier nicht gehen. Nein, mindestens genauso wichtig wie die Impfgeschichte ist eine andere Errungenschaft dieses Jahres. Nämlich der Fakt, dass Upskirting jetzt endlich strafbar gemacht werden soll. Yay!
Als Upskirting bezeichnet man das heimliche Fotografieren oder Filmen unter den Rock einer Frau.
Kurze Erläuterung für Unwissende: Als Upskirting bezeichnet man das heimliche Fotografieren oder Filmen unter den Rock einer Frau (meistens zumindest) und diese Praxis gehört in meiner Welt definitiv in die Kategorie der absoluten Arschlochmoves.
Viele, die die Debatte diesen Sommer um das Thema nicht verfolgt haben, werden sich vermutlich fragen “Waaas? So was war noch nicht strafbar?”– So hab ich jedenfalls reagiert, als ich das erste Mal von der Petition von Hanna Seidel und Ida Sassenberg hörte, die sich dafür stark machten, diese Spielart des Voyeurismus auch in Deutschland endlich strafbar zu machen. Hanna Seidel hat es als Teenagerin zweimal erlebt, einmal mit 13 auf einer Klassenfahrt (unbemerkt) und einmal mit 16 auf einem Festival. Als sie beim zweiten Mal den Täter zur Rede stellte, beschimpfte der sie sogar noch als Flittchen.
Den Angriff bemerkte sie nicht, aber sie erkannte ihre Unterwäsche auf dem Foto, das der neben ihr stehende Voyeur auf seinem Smartphone geöffnet hatte.
Schließlich ausschlaggebend für die Einreichung der Petition war die jüngst erfolgte Auseinandersetzung Großbritanniens mit diesem Thema. Eine junge Frau namens Gina Martin wurde ebenfalls auf einem Festival Opfer einer solchen Upskirting-Attacke. Den Angriff selber bemerkte sie nicht, aber sie erkannte ihre Unterwäsche später auf dem Foto, das der neben ihr stehende Voyeur auf seinem Smartphone nach wie vor geöffnet hatte. Es sei kein schlechtes verwackeltes Bild gewesen, sondern eine Aufnahme von guter Qualität.
Nach der Alarmierung der Polizei kam dann der eigentliche Schock für Gina: Das, was der Mann gemacht hat, war leider nicht strafbar; hätte sie nichts unter ihrem Rock getragen, auch nur vielleicht. Diese Mittellosigkeit auch über Bilder ihres eigenen Körpers zu verfügen schockiert sie so sehr, dass sie eine Petition startete.
Selbst wenn sie es bemerken, konnten die Opfer bisher nichts für eine wirksame Bestrafung der Upskirter tun.
Das alarmierte und inspirierte Hanna Seidel und Ida Sassenberg, endlich aktiv zu werden. In Deutschland sah es nämlich bislang ähnlich aus. Upskirting war auch hier kein Fall sexueller Belästigung nach §184i, denn dazu müssten die Opfer berührt werden. Das ist beim Upskirting meist nicht der Fall, weswegen die Tat auch oft unbemerkt bleibt. Und selbst wenn sie es bemerken, konnten die Opfer bisher nichts für eine wirksame Bestrafung der Upskirter tun. Außer es mit einer Klage wegen Beleidigung laut §185 StGB zu versuchen oder es als Ordnungswidrigkeit nach §118 verfolgen zu lassen.
Beides mit wenig Aussicht auf Erfolg: “Upskirting könne nur geahndet werden, wenn Bilder an Dritte weitergeben oder im ‘höchstpersönlichen Lebensbereich’ aufgenommen wurden – in der privaten Wohnung etwa oder im Auto.” Tatsächlich passiert es aber meist in öffentlichen Bereichen: in der U-Bahn, auf Festivals, Konzerten, auf Rolltreppen, in Kaufhäusern.
100.000 Unterschriften von Menschen, die nicht verstehen, warum so etwas nicht schon längst strafbar ist.
Doch seit Beginn der Petition im April dieses Jahres haben Hanna Seidel und Ida Sassenberg mehr als 100.000 Unterschriften gesammelt. Von Menschen, die möchten, dass Upskirting zu einer wirksamen Strafanzeige gebracht werden kann. 100.000 Unterschriften von Menschen, die nicht verstehen, warum so etwas nicht schon längst strafbar ist.
Erst diesen November wurde beschlossen, dass das unbefugte Fotografieren oder Filmen unter den Rock oder in den Ausschnitt tatsächlich zukünftig mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden soll. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, nach dem das Strafgesetzbuch abgepasst werden soll. Das Gesetz muss allerdings noch durch den Bundespräsidenten ausgefertigt werden, dann kann es in Kraft treten.
Noch einmal zur Erinnerung: Wir schreiben das Jahr 2019. Und wie fälschlicherweise oft angenommen, ist Upskirting keineswegs ein neuer Trend, der mit dem Aufkommen der Smartphones erst erfunden wurde. Nein, es wurde durch Smartphones nur noch einfacher.
Wie kann es sein, dass ich mich im Jahr 20fucking19 immer noch nicht sicher fühlen kann, weil jemand anderes mein Sommerkleid als Einladung betrachtet, mich zu belästigen?
Ich frage mich: Wie kann es sein, dass ich mich im Jahr 20fucking19 immer noch nicht sicher fühlen kann, weil jemand anderes mein Sommerkleid als Einladung betrachtet, mich zu belästigen? Wann gehört mein Rock denn endlich mir? Und: Wann habe ich endlich das Recht, mich gegen Übergriffe wirksam zu wehren?
Wie kann es sein, dass sich dieses Problems erst jetzt angenommen wird? Wie kann es sein, dass ein entsprechendes Gesetz gegen diese Form der sexuellen Bedrängung – und nichts anderes ist das in meinen Augen – erst wieder durch großen Aufwand von Frauen erkämpft werden muss?
Der Einsatz von Gina, Hanna und Ida bringt unsere Gesellschaft erneut einen kleinen Schritt weiter in die richtige Richtung. Aber solange es noch Menschen gibt, die sich das Recht herausnehmen, über (Frauen-)Körper zu verfügen, wann und wo immer sie wollen, gibt es noch viel zu tun. Offensichtlich auch im Jahr 2019 noch.
Headerfoto: Stockfoto von BublikHaus/Shutterstock. („Gesellschaftsspiel“-Button hinzugefügt.) Danke dafür!